Fragen und Antworten zum Kirchebeitrag
1. Warum darf die Evangelische Kirche in Österreich Kirchenbeitrag einheben?
Aufgrund des Bundesgesetzes 182 vom 6. Juli 1961, dem sogenannten Protestantengesetz, darf die Evangelische Kirche in Österreich zur Deckung Ihres finanziellen Aufwandes von ihren Mitgliedern Beiträge einheben. Die Pfarrgemeinden dürfen ihrerseits zur Deckung ihres finanziellen Aufwandes im Rahmen der Kirchenbeitragseinhebung Zuschläge (die sogenannte Gemeindeumlage) einheben. Die Regelung über die Kirchenbeitragseinhebung und die Verwendung der Kirchenbeiträge erfolgt im Rahmen der kirchlichen Gesetzgebung
2. Was geschieht mit dem Kirchenbeitrag?
Der Kirchenbeitrag wird zwischen der Pfarrgemeinde, der Superintendenz (Diözese) und der Gesamtgemeinde aufgeteilt.
Die Gesamtkirche finanziert mit dem Kirchenbeitrag
- Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer und weltlicher MitarbeiterInnen
- Ausbildungsstätten und Bildungseinrichtungen für die Aus- und Weiterbildung kirchlicher MitarbeiterInnen
- Erwachsenenbildungseinrichtungen wie z.B. die Evangelische Akademien
- Öffentlichkeitsarbeit
- Frauen- und Jugendarbeit
- Unterstützung für den Religionsunterricht
- Ökumene
- Weltmission sowie Entwicklungszusammenarbeit
- Hochschulseelsorge
- das Amt für Evangelisation und Gemeindeaufbau
- Initiativen von Gemeinden und Diözesen
Die Superintendenz finanziert mit dem Kirchenbeitrag
- Gehälter der MitarbeiterInnen der Superintendenz
- diakonische Projekte der Superintendenz
- Beiträge zur Ausbildung Ehrenamtlicher
- Erwachsenenbildungseinrichtungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Frauen- und Jugendarbeit
- Unterstützung für den Religionsunterricht
- Pflege und Erhaltung von Gebäuden
Die Pfarrgemeinde finanziert mit dem Kirchenbeitrag
- Gehälter der MitarbeiterInnen der Pfarrgemeinde
- diakonische Projekte innerhalb der Pfarrgemeinde
- Beiträge zur Ausbildung Ehrenamtlicher
- Gemeindearbeit (Familien, Jugend, Kinder, Frauen etc.)
- Unterstützung für den Religionsunterricht
- Sachaufwände ehrenamtlicher MitarbeiterInnen
- Pflege und Erhaltung von Gebäuden (Kirche, Gemeindezentrum)
3. Wer hat die Verpflichtung Kirchenbeitrag zu leisten, wer ist kirchenbeitragspflichtig?
Kirchenbeitragspflichtig ist jede(r) evangelische ChristIn mit Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Österreich ohne Rücksicht
auf die Staatsangehörigkeit ab jenem Jahr in dem sie/er das 20. Lebensjahr vollendet.
4. Wer ist von der Verpflichtung Kirchenbeitrag zu leisten ausgenommen?
Nicht kirchenbeitragspflichtig sind SchülerInnen, Lehrlinge, StudentInnen sowie Präsenz- und ZivildienerInnen.
Wenn in einer Ehe beide Ehepartner der evangelischen Kirche angehören, ist jene Person nicht kirchenbeitragspflichtig, die ausschließlich im Haushalt tätig ist.
5. Wie wird der Kirchenbeitrag berechnet?
Als Berechnungs-/Kirchenbeitragsgrundlage dient das steuerpflichtige Einkommen des Vorjahres.
Steuerpflichtiges Einkommen ist (einfach ausgedrückt) das Bruttogehalt abzüglich Sozialversicherungsbeitrag.
Alle Informationen finden Sie hier: https://www.gerecht.at
6. Wie ermittelt die Kirchenbeitragsstelle die Kirchenbeitragsgrundlage?
Da die Kirchenbeitragsstelle weder gegenüber den Finanzbehörden noch den DienstgeberInnen Auskunftsrecht hat, muss die Kirchenbeitragsgrundlage eingeschätzt werden. Diese Schätzung erfolgt aufgrund der vorhandenen Informationen (Alter, Beruf). Die Schätzung kann natürlich von Ihren tatsächlichen Einkommensverhältnissen abweichen. Daher ist die Kirchenbeitragsstelle auf Ihre Mithilfe angewiesen bzw. kann eine Neuberechnung dann vornehmen, wenn Sie die Einkommensunterlagen zur Verfügung stellen.
Informationen vor Ort: Unsere Kirchenbeitragsstellen
Anschrift:
Evangelischer Pfarrgemeindeverband A.B. Wien
Hamburgerstraße 3, Stiege M, 2. OG
1050 Wien
Telefon: 059 1517 70100
Fax: 059 1517 70130
E-Mail: kirchenbeitrag@wvb-evang.at
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
Freitag 9:00-12:00 Uhr.
Für persönliche Auskünfte zum Kirchenbeitrag steht Ihnen Ing. Roland Weng, der Kirchenbeitragsreferent der Evangelischen Kirche A.B., gerne telefonisch unter 059 1517 00-532 , 0699-18877008 oder per E-Mail an roland.weng@evang.at zur Verfügung.
Quelle: evang.at